Anpassung der „Richtlinien über den Umfang der laufenden Verwaltung“ der Gemeinde Seevetal an die gültigen Rechtsgrundlagen
Der Rat der Gemeinde Seevetal möge beschließen:
Die „Richtlinien über den Umfang der Geschäfte der laufenden Verwaltung“ der Gemeinde Seevetal1, (in Kraft getreten am 23.02.2010) wird durch die Verwaltung an die gültigen Rechtsgrundlagen des Niedersächsischen Kommunalrechts ange passt, und dem Rat bis Ende des 1. Quartals 2023 zur Beschlussfassung übergeben.