AfD-Fraktion setzt sich vor dem Verwaltungsgericht gegen Bürgermeisterin Weede (CDU) durch – Gemeinde muss der AfD Räumlichkeiten zur Verfügung stellen / Offermann: „Sieg für Demokratie“
Das Verwaltungsgericht Lüneburg entschied in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 21. November (Az.: 1 B 54/24), dass der AfD-Fraktion im Rat der Gemeinde Seevetal gemeindeeigene Räumlichkeiten für eine nicht öffentliche Veranstaltung überlassen werden müssen. Zuvor hatte die Bürgermeisterin Emily Weede (CDU) der AfD-Fraktion die Nutzung des Dorfhauses Maschen, welches allen Parteien, Fraktionen und Bürgern zur Verfügung steht, untersagt.
Begründet wurde das Nutzungsverbot unter anderem mit einer angeblichen Parallelveranstaltung in der dortigen Pop-up-Box vor dem Dorfhaus und der „übermäßigen Auslastung“ der Toiletten. Außerdem wurde der AfD vorgeworfen, sie sei „unkooperativ“ und „unzuverlässig“. Ein Vorwurf, den das Gericht als nicht gegeben abwies. Das Gericht gab der AfD-Fraktion in allen Punkten und vollumfänglich recht. Die Kosten des Verfahrens trägt die Gemeindeverwaltung – also der Steuerzahler.
Dazu der AfD-Fraktionsvorsitzende Robert Offermann:
„Das ist ein Sieg für die Demokratie und eine Klatsche für die Bürgermeisterin. Sie hat mit ihrer parteipolitisch motivierten Verweigerungshaltung gravierend gegen die grundgesetzlich garantierte Chancengleichheit der Parteien verstoßen. Ich hoffe nun, dass Frau Weede eine Bürgermeisterin für alle Bürger ist und zu rechtsstaatlichen Prinzipien zurückkehrt.
Bitter ist natürlich, dass man demokratische Grundrechte vor dem Verwaltungsgericht durchboxen muss und am Ende der Steuerzahler dafür die Zeche zahlt. Ebenfalls ist bitter, dass neben den finanziellen Ressourcen auch erheblicher personeller und zeitlicher Aufwand innerhalb der Verwaltung – sogar von der Bürgermeisterin höchstpersönlich – betrieben wurde, um der AfD Steine in den Weg zulegen. Frau Weede hat zu respektieren, dass persönliche parteipolitische Präferenzen und ihr Verwaltungshandeln als Bürgermeisterin, dies bedingt absolute Neutralität, strikt zu trennen sind.“