AfD setzt sich auch vor dem Oberverwaltungsgericht gegen CDU-Bürgermeisterin durch / Offermann: „Guter Tag für die Demokratie“
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Aktenzeichen: 10 ME 176/24) entscheidet ebenfalls zugunsten der AfD-Fraktion. Die Gemeindeverwaltung muss der AfD-Fraktion das Dorfhaus Maschen am heutigen Donnerstagabend zur Verfügung stellen.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg entschied Donnerstag vor einer Woche ebenfalls zugunsten der AfD. Aber die Gemeindeverwaltung legte Beschwerde ein und zog vor das Oberverwaltungsgericht. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar. Die Bürgermeisterin Emily Weede (CDU) ist mit ihrer Aktion, der AfD-Fraktion die Nutzung des Dorfhauses Maschen zu untersagen, gescheitert.
Die Bürgermeisterin Weede begründete das Nutzungsverbot des Dorfhauses Maschen wegen mangelnder Zuverlässigkeit und Kooperation der AfD. Bereits das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht: „Darüber hinaus liegen keine Hinweise darauf vor, dass Herr Offermann sich im Rahmen der aktuellen Anfrage für den 28. November unkooperativ verhalten hätte. Vielmehr hat er die gestellten Fragen zur Teilnehmerzahl und zu den Rednern mit E-Mail vom 4. November 2024 fristgerecht beantwortet.“
Dazu der AfD-Fraktionsvorsitzende Robert Offermann:
„Das ist ein guter Tag für die Demokratie und eine herbe Klatsche für die Bürgermeisterin. Sie agiert als Bürgermeisterin aus dem Bauch heraus und verweigert der AfD nach Gutsherrenart die gemeindeeigenen Räumlichkeiten. Damit verstößt sie einerseits gegen das Neutralitätsgebot und andererseits verletzt sie damit die grundgesetzlich garantierte Chancengleichheit der Parteien.
Für die AfD war die juristische Klärung zur Durchsetzung ihrer Rechte wichtig. Für den Steuerzahler wird es leider teuer, dass Frau Weede ohne juristischen Weitblick Steuergelder zum Fenster hinausgeworfen hat. Allerdings werden wir das in einigen Wochen abfragen, wenn die Rechnungen beglichen sind. Die Bürger Seevetals dürfen sich freuen: Ab sofort wird es also wieder Veranstaltungen der AfD in gemeindeeigenen Räumlichkeiten geben.“